Grabarten

Wahlgrab

Diese Gräber werden für Sargbestattungen genutzt - Ruhezeit für Sargbestattungen beträgt  30 Jahre. Auf eine Grabstelle können 2 Urnen - Ruhezeit für Urnen beträgt  20 Jahre - zusätzlich beigesetzt werden. Bei Vergabe kann die Lage ausgesucht werden. Für die Grabpflege sind die Angehörigen zuständig. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.

 

 

Rasenwahlgrab

Diese Grabstä

tten werden für Sargbestattungen genutzt. Auch hier können auf jede Grabstelle 2 Urnen zusätzlich beigesetzt werden. 2/3 der Grabfläche liegt in Rasen. Die Pflanzfläche 1/3 des Grabes wird von den Angehörigen betreut. Die Kosten für das Rasen mähen ist in den Nutzungsgebühren eingerechnet und wird von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.

 

 

Urnenwahlgrab

Diese Gräber sind für eine oder mehrere Urnenbestattungen vorgesehen. Die Nutzungsrechtzeiten liegen bei 20 Jahren. Für die Grabpflege sind die Angehörigen zuständig. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.

 

 

 

Reihengrab

Die Gräber bestehen aus nur einer Grabstelle und werden erst bei einem Sterbefall vergeben. Die Vergabe geht der Reihe nach. Für Bestattungen gelten 30 Jahre Ruhezeit. Eine zusätzliche Bestattung mit einer Urne ist nur dann zulässig, wenn die Ruhezeit der Sargbestattung nicht überschritten wird. Für die Pflege sind die Angehörigen zuständig. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.

 

 

Rasenreihengrab

Bei diesem Grab liegen 2/3 der Fläche in Rasen und werden von der Friedhofsverwaltung betreut. Das obere 1/3 der Grabfläche ist als Pflanzfläche ausgelegt und wird von den Angehörigen betreut. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes 30 Jahre ist nicht möglich.

 

 

 

Urnenreihengrab

Diese Grabart besteht nur aus einer Grabstelle. Es kann nur eine Urne bestattet werden. Für die Pflege sind die Angehörigen zuständig. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.

 

 

 

Urnenreihengrab mit Namensplatte

Diese Gräber sind als Reihengräber ausgelegt. Die zu verwendenden Grabsteine sind in Form und Maßen vorgegeben. Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten. Eine Bepflanzung durch die Angehörigen ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

 

 

 

Urnengemeinschaftsanlagen

Diese Gräber sind als einzelne Urnenstellen für je eine Urne ausgelegt. Die Anlage wird von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten. Die Namen der Verstorbenen finden sich auf einem zentralen Grabmal wieder. Eine Bepflanzung durch die Angehörigen ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

 

 

 

Baum- / Naturbestattung

Die Gräber sind als 1- und 2-stellige Wahlgräber ausgelegt. Ein Grabstein wird mit erworben. Der Name wird durch eine Bronzeplakette festgehalten. Die Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung.